Übertritt

  • Das Zwischenzeugnis wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ausgestellt. Für das Schuljahr 2018/19 bedeutet das: Das Zwischenzeugnis wird am 15. Februar 2019 ausgegeben.
  • Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt. Für das Schuljahr 2018/19 ist dies der 26. Juli 2019.
  • An Grundschulen wird das Zwischenzeugnis grundsätzlich ebenfalls am 15. Februar 2019 ausgegeben. Werden die Zwischenzeugnisse durch dokumentierte Lernentwicklungsgespräche ersetzt, finden die Gespräche - in Absprache mit den Eltern - im Zeitraum vor dem Zwischenzeugnistermin statt. In der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses eine Zwischeninformation über die Leistungen in allen Fächern. Für das Schuljahr 2018/19 ist dies der 18. Januar 2019. Anfang Mai erhalten dann alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. Im Schuljahr 2018/2019 ist dies am 2. Mai 2019 der Fall.

 

 

Übertritt an ein Gymnasium

  • Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien und in die Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den Gymnasien vom 6. Mai bis 10. Mai 2019 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Grund- oder Mittelschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- oder Mittelschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.
  • Schülerinnen und Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler / die Schülerin am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
  • Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 14. Mai bis 16. Mai 2019 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers / der Schülerin, richtet der Schulleiter zu Beginn des neuen Schuljahres einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.
  • Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 2 und 3 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 25 der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO) und § 32 der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Übertritt an eine Realschule

  • Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
    • Schülerinnen und Schüler der Grundschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 6. bis 10. Mai 2019.
    • Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, die in die Jahrgangsstufe 5 oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, vom 29. Juli bis 31. Juli 2019.
  • Es sollte in jedem Fall eine Voranmeldung erfolgen.
  • Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
  • An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

 

Probeunterricht

Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 14. bis 16. Mai 2019 statt.